Rufanlagen in Krankenhäuser und Pflegeinrichtungen

Hierbei handelt es sich um ein optisches Signalgerät.

In Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen dient der Lichtruf dem Patienten gewissermaßen dem optischen Herbeirufen des Pflegepersonals. Deshalb ist er auch unter dem Begriff „Schwestern- oder Patientenruf“ gebräuchlich. Entwickelt wurden die ersten Lichtrufanlagen bereits mit Beginn des 20. Jahrhunderts.

 

Das Prinzip eines Lichtrufs beruht zu aller erst auf einem elektrischen Vorgang. Mittels der Initiative eines Senders wird ein Lichtsignal bei einem Empfänger angezeigt. Der Impuls, der das optische Signal auslöst, wird dabei entweder mittels einer verlegten Leitung oder, in der heutigen Zeit, auch häufig über ein Funksignal übermittelt. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist das meist aus dem Krankenzimmer des Patienten zum Schwestern- bzw. Pflegezimmer oder in eine dafür eingerichtete Zentrale.

 

Nur durch vernetzte Pflege- und Serviceangebote können Einrichtungen des Gesundheitswesens den Herausforderungen der Zukunft begegnen. Dafür werden Kommunikationslösungen benötigt, die wirksame Unterstützung bieten.

 

Lichtrufanlagen unterstützt das Pflegepersonal mit umfangreichen Funktionen bei den Abläufen im Pflegealltag, garantiert umfassende Sicherheit und erfüllt individuelle Komfortansprüche. Von der spezialisierten Privatklinik bis zum kommunalen Krankenhaus.

 

Intelligent vernetzte Systeme ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen, die die Pflege sicherer und effizienter machen und den Patienten mehr Komfort bieten.